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Schaffung eines EU-weiten Rechtsrahmens des Investitionsschutzes für Intra-EU-Investitionen dringend notwendig! (auf Englisch)
Zahlreiche Investitionsschutzabkommen ermöglichen mit darin enthaltenen Investorenschutzklauseln sowie in vielen Fällen vorgesehenen außergerichtlichen Staat-Investor-Schiedsverfahren ein Höchstmaß an Rechtssicherheit für Investitionen. Letztere wird jedoch durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Achmea vom 6. März 2018 (C-284/16) in Frage gestellt. In der Stellungnahme wendet sich das Deutsche Aktieninstitut an die Europäischen Institutionen und fordert diese dazu auf, einen EU-weiten Rechtsrahmen des Investitionsschutzes für EU-Investitionen zu schaffen. Nur so kann dauerhaft die erforderliche Rechtssicherheit für Investoren garantiert werden.
